Es war eine Forderung des Mietenvolksentscheides, die in das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz aufgenommen wurde: Bei jedem landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ein Mieterrat zur Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen eingerichtet. „Die Mieterräte“, so steht es im Gesetz, „befassen sich mit und nehmen Stellung insbesondere zu den Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung … Die DDR heißt jetzt GESOBAU weiterlesen
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